Achtung: Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich!
Art, Umfang, Höhe der Zuwendung
Zu den zuwendungsfähigen Kosten zählen:
Zuschusshöhen
Zuschusshöhen bei spezifischen Weiterbildungsmaßnahmen (in denen Qualifikationen vermittelt werden, die nicht oder in begrenztem Umfang auf andere Unternehmen übertragbar sind):
Kleine Unternehmen (bis 49 Beschäftigte und Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. Euro) | 45% |
Mittlere Unternehmen (50 - 249 Beschäftigte und Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro) | 35% |
Großunternehmen (250 und mehr Beschäftigte und Jahresumsatz über 50 Mio. Euro oder Jahresbilanzsumme über 43 Mio. Euro) | 25% |
Zuschusshöhen bei allgemeinen Weiterbildungsmaßnahmen (in denen Qualifikationen vermittelt werden, die in hohem Maße auf andere Unternehmen übertragbar sind):
Kleine Unternehmen (bis 49 Beschäftigte und Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. Euro) | 80% |
Mittlere Unternehmen (50 - 249 Beschäftigte und Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro) | 70% |
Großunternehmen (250 und mehr Beschäftigte und Jahresumsatz über 50 Mio. Euro oder Jahresbilanzsumme über 43 Mio. Euro) | 60% |
Bei der Förderhöhe werden bildungsferne und bisher an Weiterbildungsmaßnahmen unterrepräsentierte Beschäftigtengruppen besonders berücksichtigt.